- TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100)
- TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)
Mit der Entnahme von Elektrizität über diesen Netzanschluss kommt ein Anschlussnutzungsverhältnis zwischen der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft und dem Anschlussnutzer zustande. Anschlussnehmer und Anschlussnutzer müssen nicht identisch sein. So ist beispielsweise ein Haus- oder Grundstückseigentümer in der Regel Anschlussnehmer und Anschlussnutzer, der Mieter eines Hauses jedoch nur Anschlussnutzer. Beiden Rechtsverhältnissen liegen die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Niederspannung" (NAV) zugrunde.
Die jeweiligen Rechte und Pflichten ergeben sich aus folgenden Regelungen:
Die aktuelle "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)" finden Sie hier.