Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft ist als Netzbetreiber gemäß § 2 Nr. 4 MsbG verantwortlich für den Betrieb von Messstellen und Messeinrichtungen im Rostocker Stromnetz, also dem Punkt zwischen Netz und Kundenanlage, an dem der Stromverbrauch gemessen wird. Das heißt, wir kümmern uns als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber um Bereitstellung, Einbau, Betrieb und Wartung von digitalen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Auch die konventionellen Stromzähler werden von uns betreut.
Natürlich zählt auch die eichrechtskonforme und zuverlässige Messung bzw. Ablesung entnommener, verbrauchter oder eingespeister Energie zu unseren Aufgaben. Die gesetzlichen Grundlagen all unserer Tätigkeiten sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgehalten. Als moderner Netzbetreiber ist es für uns selbstverständlich, die Anforderungen des Gesetzgebers im Sinne unserer Kunden zu erfüllen.
Neben dem Messstellenbetrieb sind wir als Netzbetreiber zudem verantwortlich für Netzanschlüsse, den sicheren Betrieb und die Instandhaltung des Rostocker Stromnetzes, die Gewährleistung einer hohen Versorgungszuverlässigkeit und Netzstabilität sowie die Behebung von Störungen.