Zählerstände für Einspeiser.

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Für die kalenderjährliche Endabrechnung (Stichtag 31.12.) sind die Zählerstände für die Erzeugung und Einspeisung (Kennzahlen am Zähler: 1.8.0, 1.8.1 oder A-) abzulesen oder gegebenenfalls zu schätzen. Bei Vertragsübergängen oder Ähnlichem ist eine Schätzung nicht zulässig. Wir freuen uns über Ihre Mitteilung bis zum 3. Januar des Folgejahres.

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