Seit dem 01.01.2008 ist die Bilanzierung auf das erweiterte analytische Bilanzierungsverfahren in unserem Netzgebiet umgestellt. Im Netzgebiet der SWR NG sind folgende Kundengruppen definiert:
Kundengruppe | verwendetes Profil |
---|---|
Haushaltkunden | H0 (gemäß BDEW) |
Gewerbekunden | G0 (gemäß BDEW) |
Straßenbeleuchtung | individuelles Profil |
Nachtspeicherheizung | individuelles Profil |
Wärmepumpen | individuelles Profil |
Bandlast | individuelles Profil |
Die angegebenen Profile können unter Angabe der E-Mail Adresse auch editierbar zur Verfügung gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu den Ansprechpartner der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH gemäß Lieferantenrahmenvertrag.
Die Profile für Haushalts- und Gewerbekunden finden Sie auf www.bdew.de.
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Erbringung von Ausgleichsleistungen
Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH stellt die Energie für die Deckung der technischen Netzverluste bereit. Netzbilanzierung
Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH führt die Netzbilanzierung auf der Grundlage des analytischen Lastprofilverfahrens in ihrem Netzgebiet durch. Aus diesem Grund treten keine Differenzmengen für den Differenzbilanzkreis auf.
Erbringung von Ausgleichsleistungen
Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH stellt die Energie für die Deckung der technischen Netzverluste bereit. Netzbilanzierung
Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH führt die Netzbilanzierung auf der Grundlage des analytischen Lastprofilverfahrens in ihrem Netzgebiet durch. Aus diesem Grund treten keine Differenzmengen für den Differenzbilanzkreis auf.
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Verschiebung Ablesezeitpunkt
Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH hat zur Ablesung der bei den Kunden installierten Messeinrichtungen das Netzgebiet in unterschiedliche Ablesegebiete eingeteilt. Messeinrichtungen werden daher über das Kalenderjahr verteilt und im Wege der sogenannten rollierenden Ablesung einmal im Kalenderjahr abgelesen und im Anschluss abgerechnet.
Ist von Seiten des Lieferanten abweichend von der rollierenden Ablesung eine Stichtagsablesung gewünscht, so kann eine Sondervereinbarung zur Verschiebung des Ablesezeitraumes abgeschlossen werden. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung erfolgt nur, wenn der Lieferant mindestens 1.000 Messeinrichtungen zur Belieferung gegenüber dem Netzbetreiber anmeldet.
Weitere Informationen erhalten Sie über vertrag.strom@swrng.de.
Verschiebung Ablesezeitpunkt
Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH hat zur Ablesung der bei den Kunden installierten Messeinrichtungen das Netzgebiet in unterschiedliche Ablesegebiete eingeteilt. Messeinrichtungen werden daher über das Kalenderjahr verteilt und im Wege der sogenannten rollierenden Ablesung einmal im Kalenderjahr abgelesen und im Anschluss abgerechnet.
Ist von Seiten des Lieferanten abweichend von der rollierenden Ablesung eine Stichtagsablesung gewünscht, so kann eine Sondervereinbarung zur Verschiebung des Ablesezeitraumes abgeschlossen werden. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung erfolgt nur, wenn der Lieferant mindestens 1.000 Messeinrichtungen zur Belieferung gegenüber dem Netzbetreiber anmeldet.
Weitere Informationen erhalten Sie über vertrag.strom@swrng.de.