Netznutzung.
Netzentgelte.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind wir als Betreiber eines Stromnetzes dazu verpflichtet, für die Durchleitung von Energie ein Entgelt zu erheben. Die Höhe dieses sogenannten Netzentgeltes wird durch die Anreizregulierungsverordnung bestimmt. Unsere Preisblätter für die Netzentgelte, den Netznutzungsvertrag sowie notwendige Anlagen finden Sie hier.
Letztverbraucher, die bezüglich der Netznutzung selbst Vertragspartner der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft sein wollen, erhalten den Zugang zum Stromnetz ausschließlich auf der Grundlage des Mustervertrages der Bundesnetzagentur.
Die Bestandteile der jeweiligen Netznutzungsverträge finden Sie hier aufgelistet:
Wir bieten Ihnen den reinen Mustervertrag der Bundesnetzagentur an. Zu Änderungen/Anpassungen, die über Ergänzung von Datum und Unterschrift hinausgehen, sind wir nicht bereit. Ihrerseits dennoch vorgenommene Änderungen/Anpassungen lehnen wir ab, selbst wenn wir hierauf nicht ausdrücklich reagieren sollten.